Grippeschutzimpfung buchen: Anspruch prüfen

Bevor Sie einen Termin für die Grippeschutzimpfung in unserer Apotheke buchen, möchten wir sicherstellen, dass Sie berechtigt sind, sich in einer Apotheke impfen zu lassen.
Generell dürfen wir Personen ab 60 Jahren impfen, die entweder gesetzlich oder privat versichert sind. Die folgenden gesetzlichen Krankenkassen gestatten zudem die Impfung von Personen ab 18 Jahren, ohne dass eine spezifische Indikation erforderlich ist: Barmer, BIG direkt, DAK, Techniker Krankenkasse, KKH, IKK Südwest und Betriebskrankenkasse Mobil Oil.
Wenn Sie jünger als 60 Jahre sind und nicht bei einer dieser Krankenkassen versichert sind, können wir Sie nur impfen, wenn eine gesundheitliche oder berufliche Indikation vorliegt.
Person mit gesundheitlicher Indikation
Person mit beruflicher Indikation
Auf Basis der bisherigen Angaben haben Sie keinen Anspruch auf eine Impfung mit Influenza in der Apotheke. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt um zu prüfen, ob eine Indikation für eine Impfung bei Ihnen besteht.